Gericht weist Klage ab – Nicht jeder Syrer hat Anspruch auf Asyl
Ein Gericht in Köln hat die Klage eines Syrers auf Asyl mit der Begründung abgewiesen, dass ihm inzwischen keine Verfolgung mehr durch das Assad-Regime drohe. Auch nicht durch die neue Regierung. Auch existenzielle Not drohe nicht, da er Rückkehrhilfen erhielte.Ein Gericht in Köln hat die Klage eines Syrers auf Asyl mit der Begründung abgewiesen, dass ihm inzwischen keine Verfolgung mehr durch das Assad-Regime drohe. Auch nicht durch die neue Regierung. Auch existenzielle Not drohe nicht, da er Rückkehrhilfen erhielte.