Schufa-Speicherfristen laut BGH grundsätzlich rechtens
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden. Von Alena Lagmöller.[mehr]
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden. Von Alena Lagmöller. Weiterlesen


