Rettungsdienst in Langenfeld: Krankenkassen wollen Fehlfahrten den Kommunen aufbürden


Krankenkassen müssen nach dem Sozialgesetzbuch medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus finanzieren. Künftig wollen sie nicht mehr zahlen, wenn sich der vermutete Notfall vor Ort doch als nicht dringliches Anliegen herausstellt. Oder ein Rettungssanitäter den Patient vor Ort behandeln kann und kein Transport mehr nötig ist.​Krankenkassen müssen nach dem Sozialgesetzbuch medizinisch notwendige Fahrten ins Krankenhaus finanzieren. Künftig wollen sie nicht mehr zahlen, wenn sich der vermutete Notfall vor Ort doch als nicht dringliches Anliegen herausstellt. Oder ein Rettungssanitäter den Patient vor Ort behandeln kann und kein Transport mehr nötig ist. Langenfeld | RP ONLINE