BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Bundespolizeidirektion Berlin [Newsroom]
Berlin (ots) – Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, … Lesen Sie hier weiter…
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Berlin (ots) – Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, … Weiterlesen

