Bürokratieabbau in Langenfeld: Stadt will bei Vergaben neuen Freiheiten nutzen

Ab 1. Januar müssen Kommunen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anwenden. Dies soll vorerst nicht durch eine Satzung eingeengt werden.Ab 1. Januar müssen Kommunen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anwenden. Dies soll vorerst nicht durch eine Satzung eingeengt werden. Weiterlesen

