Bürokratieabbau in Langenfeld: Stadt will bei Vergaben neuen Freiheiten nutzen

Bürokratieabbau in Langenfeld: Stadt will bei Vergaben neuen Freiheiten nutzen


Ab 1. Januar müssen Kommunen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anwenden. Dies soll vorerst nicht durch eine Satzung eingeengt werden.​Ab 1. Januar müssen Kommunen bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr die Unterschwellenvergabeordnung und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen anwenden. Dies soll vorerst nicht durch eine Satzung eingeengt werden. Weiterlesen

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