Mini-Handgepäck im Fokus: Verbraucherschützer verklagen deutsche Mallorca-Airline wegen Tarif-Regeln
Bei der Billigoption ihrer Tickets – dem sogenannten Basic-Tarif – erlaubt der Mallorca-Marktführer Eurowings wie viele andere Airlines lediglich ein sehr kleines Handgepäckstück. Gemeint ist ein Rucksack oder eine kleine Tasche, die unter dem Sitz Platz findet und die Maße von 40x30x25 Zentimetern nicht überschreiten darf.
Genau diese Vorgabe sorgt jetzt bei der deutschen Verbraucherzentrale für Unmut: Ende November reichte sie deshalb eine Klage gegen die Lufthansa-Tochter beim Landgericht Düsseldorf ein! Das vermeldet das Aviation-Fachportal Aerotelegraph.
Die Verbraucherschützer brachten dem Bericht zufolge zwei getrennte Verfahren auf den Weg. Zum einen wollen sie erreichen, dass Eurowings diesen Basistarif überhaupt nicht mehr anbieten darf. Zum anderen soll die Airline künftig nicht mehr mit einem Endpreis für diesen Tarif werben dürfen, wenn darin nur ein Mini-Handgepäckstück enthalten ist. Aus Sicht der Organisation benachteiligt das Angebot Flugreisende.
Eurowings weist Kritik zurück
Die Fluggesellschaft selbst zeigt sich unbeeindruckt. Man habe die Klage bislang nicht erhalten, teilte eine Sprecherin gegenüber Aerotelegraph mit. Unabhängig davon gehe Eurowings jedoch davon aus, dass die eigenen Vorgaben zum Handgepäck sowie die Preisgestaltung vollständig den deutschen und europäischen Vorgaben entsprächen. Die Tarife seien „fair, transparent und kundenorientiert“, heißt es aus dem Unternehmen.
Im Fokus steht der sogenannte Basis-Tarif, bei dem nur ein kleiner Rucksack oder eine Aktentasche mit an Bord genommen werden darf. Weiterlesen

