Verfassungsgericht: Durchsuchung bei Redakteur war verfassungswidrig

Verfassungsgericht: Durchsuchung bei Redakteur war verfassungswidrig

Die Eingangstür zum Studio von Radio Dreyeckland in Freiburg im Breisgau. (Archivbild: 17.01.2023) | dpa

2023 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Privatwohnung eines Radioredakteurs, dem damals vorgeworfen worden war, eine verbotene Vereinigung zu unterstützen. Das war verfassungswidrig. Von Alena Lagmöller.[mehr]

​2023 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Privatwohnung eines Radioredakteurs, dem damals vorgeworfen worden war, eine verbotene Vereinigung zu unterstützen. Das war verfassungswidrig. Von Alena Lagmöller. Weiterlesen

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