BGH: „Schäden durch Pandemien“ dürfen ausgeschlossen werden

BGH: „Schäden durch Pandemien“ dürfen ausgeschlossen werden

Außenansicht des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. | EPA

Eine Reiseversicherung hatte „Schäden durch Pandemien“ von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller.[mehr]

​Eine Reiseversicherung hatte „Schäden durch Pandemien“ von ihren Versicherungsleistungen ausgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband findet diese Formulierung missverständlich und klagte. Von Alena Lagmöller. Weiterlesen

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